Dokumente und Listen europäischer
harmonisierter Normen



Die Bauproduktenrichtlinie sieht als alleinige Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten harmonisierte technische Spezifikationen vor. Dies können harmonisierte europäische Normen (hEN) oder europäische technische Zulassungen sein, die von der EOTA erteilt werden. 

Die Bauproduktenrichtlinie
Bauproduktenrichtlinie.pdf
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Liste der harmonisierten Normen [hEN]
hEN_Liste__4-November-2011.pdf
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Die rechtliche Grundlage für harmonisierte europäische Normen ist durch die Bauproduktenrichtlinie, hier vor allem durch den Artikel 7, sowie durch die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Bauproduktenrichtlinie gegeben. Zu beachten ist speziell bei harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie, dass nur die im Anhang ZA der Normen genannten Abschnitte die von der Europäischen Kommission erteilten Mandate umsetzen und damit die alleinige Grundlage für die CE-Kennzeichnung des von der Norm erfassten Produkts darstellen.

Harmonisierte Normen nach der Bauproduktenrichtlinie unterscheiden sich in mancher Hinsicht von harmonisierten Normen nach anderen Richtlinien oder auch von nationalen Normen. Da dies während der Normungsarbeit besonders berücksichtigt werden muss, ist vom DIBt in Abstimmung mit den Gremien der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) ein Merkblatt erarbeitet worden, das vordringlich den Mitarbeitern der Bauaufsichtsbehörden an der harmonisierten Normung nach der Bauproduktenrichtlinie entsprechende Hilfestellung geben soll, das aber nach Beschluss im Beirat des Normenausschusses Bauwesen des DIN auch allen anderen Normungsmitarbeitern zur Verfügung gestellt worden ist.

hEN-Merkblatt
hEN_Merkblatt.pdf
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Eine Übersicht über die bisher im Amtsblatt der EU bekannt gemachten harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie sowie über die jeweiligen Koexistenzperioden wird in der Liste der harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie gegeben.

-> siehe oben

Unabhängig davon können Produkte, die im Wesentlichen dem Geltungsbereich anderer europäischer Richtlinien unterliegen (Maschinenrichtlinie, Gasgeräterichtlinie, etc.), nach den Regelungen dieser Richtlinien CE-gekennzeichnet werden, auch wenn sie als Bauprodukte eingesetzt werden. Sie müssen dann allerdings auch die Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie erfüllen.